Stand: 24.05.2017
Vorbemerkung
FREYTOURS BAD HOMBURG ist als Reiseveranstalter stets bemüht, seine Exkursionen und mehrtägigen Studienreisen mit größtmöglichster Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis vorzubereiten und
durchzuführen und allen Teilnehmern/-innen ein interessantes, eindrucksvolles und harmonisches Reiseerlebnis zu bereiten.
Beachten Sie bitte folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns hilfreich regeln wollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages bei Mehrtagesfahrten
Mit der Anmeldung für eine mehrtägige Studienreise oder Exkursion bietet der Kunde FREYTOURS BAD HOMBURG den Abschluss eines Reisevertrages, vor allem für seine Studienreisen, verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern(innen).
Der Vertrag kommt mit der Leistung der geforderten Anzahlung durch den Kunden und dem Zugang der Buchungsbestätigung von FREYTOURS BAD HOMBURG beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form und kann auch, sofern möglich, per E-Mail erfolgen.
In der Regel finden die Anmeldungen rechtzeitig vor dem in der Ausschreibung angegebenen Stornotermin statt.
Die Platzreservierung in den Bussen erfolgt nach Absprache. Ein Anspruch des Kunden/der Kundin auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
2. Leistungen
Die vertragliche Leistungspflicht von FREYTOURS BAD HOMBURG für Exkursionen und Studienreisen bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen
ergänzenden Informationen von FREYTOURS BAD HOMBURG für die jeweilige Studienreise bzw. Exkursion, soweit diese dem Kunden/der Kundin vorliegen.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros und Paketreiseveranstalter) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von FREYTOURS BAD HOMBURG nicht bevollmächtigt, bei den Studienreisen
bzw. Exkursionen Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von FREYTOURS BAD HOMBURG für die Studienreisen bzw. Exkursionen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, welche nicht von FREYTOURS BAD HOMBURG herausgegeben werden, sind für FREYTOURS BAD HOMBURG und deren Leistungspflicht bei den Studienreisen bzw. Exkursionen nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht für die Studienreisen bzw. Exkursionen von
FREYTOURS BAD HOMBURG gemacht wurden.
FREYTOURS BAD HOMBURG befördert bei den mehrtägigen Studienreisen einen Koffer und eine Reisetasche in normalen Maßen pro Kunde/Kundin, weitere Gepäckstücke nach Absprache.
3. Zahlung des Reisepreises
Nach Anmeldung bzw. Vertragsabschluss ist eine Anzahlung gem. der Reiseausschreibung für die Studienreisen zu leisten. Seitens von FREYTOURS BAD HOMBURG ist damit die Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB verbunden. Der Betrag der Anzahlung ist gemäß der Reiseausschreibung zu leisten. Er beträgt normalerweise € 100,- p.P., bei Flug- und Schiffsreisen normalerweise € 250,- pro Person. Er ist in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach der Anmeldung zu leisten.
Für Exkursionen, die in der Regel an einem Tag stattfinden, ist keine Vorauszahlung zu leisten. Dies erfolgt aus Gründen der Praktikabilität und entspricht einem Vertrauensvorschuss seitens des
Veranstalters. Bis spätestens zehn Tage vor Reiseantritt erfolgen detaillierte letzte Informationen über den Reiseverlauf für den Kunden/die Kundin über die mehrtägige Studienreise bzw.
Exkursion. Die Restzahlung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der in der Ausschreibung der Studienreisen angegeben ist. Er ist abhängig von Verpflichtungen, die FREYTOURS BAD HOMBURG gegenüber seinen
Vertragspartnern wie z.B. Reiseagenturen, Hotels oder Busunternehmen hat. Er beträgt in der Regel 4-6 Wochen, bei Flug- und Schiffsreisen in der Regel 90 Tage.
Anmeldungen bzw. Vertragsabschlüsse innerhalb der Stornofrist bzw. kurz vor Reisebeginn verpflichten den Kunden/die Kundin zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
Bei Exkursionen wird der Reisepreis im Bus eingesammelt. Erfolgt eine Absage in einem Zeitraum von weniger als 3 Tagen vor der Exkursion ist der volle Fahrpreis zu zahlen, sofern kein personeller
Ersatz gefunden wird.
Soweit FREYTOURS BAD HOMBURG zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen einer mehrtägigen Studienreise bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FREYTOURS BAD HOMBURG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts-/Stornokosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
Die Reiserücktrittsversicherung, ggf. in Verbindung mit einem Versicherungs-Paket, wird von FREYTOURS BAD HOMBURG für jeden Kunden/jede Kundin einer Studienreise zum Termin der Restzahlung bzw.
des Stornotermins, spätestens 30 Tage vor der Reise, bei Flugreisen normalerweise 90 Tage, angeboten bzw. abgeschlossen. Gemäß der Ausschreibung kann der Abschluss einer Reiseversicherung auch in
die persönliche Verantwortung des Kunden/der Kundin gestellt werden. Entscheidend ist der Modus wie in der Ausschreibung angegeben.
Bei einer Abmeldung von einer Studienreise innerhalb der angegebenen Stornofrist hat der Kunde/die Kundin die ihm mitgeteilten Kosten, normalerweise abgestuft nach dem Zeitpunkt der Abmeldung, zu tragen. FREYTOURS BAD HOMBURG verpflichtet sich, bei den auftretenden Stornokosten einer mehrtägigen Studienreise alle Minderungsmöglichkeiten bzw. Ermäßigungen und Erstattungen auszuschöpfen.
Beim Abschluss einer Reiseversicherung für eine Studienreise ist FREYTOURS BAD HOMBURG gerne behilflich. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird in jedem Fall dringend empfohlen.
4. Leistungsänderungen
Im Falle nicht vorhersehbarer Umstände oder Zwischenfälle behält sich FREYTOURS BAD HOMBURG Programmänderungen bei einer mehrtägigen Studienreise vor. Mit Rücksicht auf Wetter, Öffnungszeiten
usw. kann die zeitliche Reihenfolge der Programmpunkte geändert werden.
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages über eine Studienreise, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
FREYTOURS BAD HOMBURG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen bei einer Studienreise mit Mängeln behaftet sind.
FREYTOURS BAD HOMBURG ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen einer mehrtägigen Studienreise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/die Kundin berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag über die Studienreise zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FREYTOURS BAD HOMBURG in der Lage ist, eine solche Studienreise ohne Mehrpreis für den Kunden/die Kundin aus dem Angebot anzubieten. Der
Kunde/die Kundin hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FREYTOURS BAD HOMBURG über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Studienreise dieser gegenüber geltend zu
machen.
5. Preisänderungen
FREYTOURS BAD HOMBURG behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis über die Studienreise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
a) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen der Anmeldung (Vertragsabschluss) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für FREYTOURS BAD HOMBURG nicht vorhersehbar waren.
b) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann FREYTOURS BAD HOMBURG den Reisepreis für eine mehrtägige
Studienreise erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann FREYTOURS BAD HOMBURG vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann FREYTOURS BAD HOMBURG vom Kunden/von der Kundin einer mehrtägigen Studienreise verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages über eine mehrtägige Studienreise bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber FREYTOURS BAD HOMBURG erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer wesentlichen Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Studienreise dadurch für FREYTOURS BAD
HOMBURG verteuert hat.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises einer mehrtägigen Studienreise hat FREYTOURS BAD HOMBURG den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden/bei der Kundin zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Studienreise zu verlangen, wenn FREYTOURS BAD HOMBURG in der Lage ist, eine solche Studienreise ohne Mehrpreis
für den Kunden/die Kundin aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde/die Kundin hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von FREYTOURS BAD HOMBURG über die Preiserhöhung der
mehrtägigen Studienreise gegenüber FREYTOURS BAD HOMBURG geltend zu machen.
6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde/die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Studienreise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FREYTOURS BAD HOMBURG unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift
schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt vor dem in der Ausschreibung angegebenen Stornotermin so erfolgt sie kostenfrei und unter Erstattung aller bis dahin geleisteten Zahlungen, es sei
denn, es wäre in der Ausschreibung etwas anderes angegeben.
Tritt der Kunde/die Kundin vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FREYTOURS BAD HOMBURG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FREYTOURS BAD HOMBURG,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
FREYTOURS BAD HOMBURG hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn ggf. in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden/der Kundin berechnet. Sie hängen von den Vorlaufzeiten bzw. Stornofristen
der jeweiligen Studienreise ab. FREYTOURS BAD HOMBURG wird im gegebenen Fall den Kunden/die Kundin transparent informieren. Innerhalb der letzten Stornofrist, d.h. nach dem in der Ausschreibung
angegebenen Stornotermin der mehrtägigen Studienreise erfolgt die Entschädigung über die Reiserücktrittsversicherung und die damit verbundenen Bedingungen.
In der Regel werden die Stornokosten wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
bis 35 Tage vor Reisebeginn 25%
vom 34. bis 23. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 22. bis 6. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 5. Tag vor Reiseantritt 95%
am Abreisetag oder bei Nichtanreise 100%
Bus- und Bahnreisen
bis 45 Tage vor Reisebeginn 25%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
am Abreisetag oder bei Nichtanreise 100%
Entscheidend sind jedoch immer die Bedingungen und Vorgaben des vermittelnden Reisebüros, mit dem FREYTOURS BAD HOMBURG die jeweilige Reise antritt. Das Recht des Kunden, entsprechend der
Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Diese Möglichkeit gilt jedoch bei Flugreisen nur sehr eingeschränkt, in der
Regel nur vor Ausstellung der Flugtickets, da keine kostenfreien Änderungen der Flugtickets vorgenommen werden können.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden und Ersatzreisende
Verlangt der Kunde/die Kundin nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen für eine mehrtägige Studienreise, so kann FREYTOURS BAD HOMBURG ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15,-
verlangen, soweit FREYTOURS BAD HOMBURG nicht höhere Entschädigungen nachweist.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen für eine mehrtägige Studienreise, die nur geringe Kosten verursachen.
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde/die Kundin durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseanfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens € 15.-, pauschal und ohne weiteren Nachweis, gehen zu Lasten des Kunden/der
Kundin.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde/die Kundin einzelne Reiseleistungen einer mehrtägigen Studienreise, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. FREYTOURS BAD HOMBURG wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger der mehrtägigen Studienreise bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. FREYTOURS BAD HOMBURG empfiehlt in diesem Zusammenhang stets auch den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) FREYTOURS BAD HOMBURG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von nur ca. 20 zahlenden Personen bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn, spätestens rechtzeitig vor den angegebenen bzw.
bestehenden Stornoterminen für Busse, Hotels und vermittelnde Reiseveranstalter die Studienreise, bei Flügen in der Regel 90 Tage vorher, stornieren. Wird eine Studienreise nicht durchgeführt,
erhält der Kunde/die Kundin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich und in vollem Umfang zurück.
b) FREYTOURS BAD HOMBURG kann den Reisevertrag für eine mehrtägige Studienreise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde/die Kundin ungeachtet einer Abmahnung von FREYTOURS BAD
HOMBURG nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn von einem
Teilnehmer/einer Teilnehmerin einer mehrtägigen Studienreise eine nachhaltige Störung des Gemeinschaftsfriedens zu erwarten ist und insbesondere aus diesem Grund andere Reiseteilnehmer(innen) von
einer gebuchten Studienreise zurücktreten oder sich nachweislich für eine mehrtägige Studienreise nicht anmelden.
Kündigt FREYTOURS BAD HOMBURG, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Da eine Kündigung in der Regel langfristig erfolgt, werden die gezahlten Reisekosten für die Studienreise umfänglich zurückerstattet.
10. Obliegenheiten des Kunden
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei mehrtägigen Studienreisen mit FREYTOURS BAD HOMBURG wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Ansprüche des Kunden/der Kundin entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden/der Kundin obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von FREYTOURS BAD HOMBURG nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen FREYTOURS BAD HOMBURG
anzuerkennen.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/die Kundin den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, FREYTOURS BAD HOMBURG erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn FREYTOURS BAD HOMBURG oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/von der Kundin bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FREYTOURS BAD HOMBURG oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden/der Kundin gerechtfertigt wird.
Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Kunden/von der Kundin unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck bei einer mehrtägigen Studienreise der
Reiseleitung oder der Vertretung von FREYTOURS BAD HOMBURG anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von FREYTOURS BAD HOMBURG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden/der Kundin bei einer mehrtägigen Studienreise weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit FREYTOURS BAD HOMBURG für einen dem Kunden/der Kundin bei einer mehrtägigen Studienreise entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von FREYTOURS BAD HOMBURG für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung bei einer mehrtägigen Studienreise ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit
der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
FREYTOURS BAD HOMBURG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen bei einer mehrtägigen Studienreise lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von FREYTOURS BAD HOMBURG sind.
FREYTOURS BAD HOMBURG haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der
Studienreise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
FREYTOURS BAD HOMBURG ursächlich geworden ist.
FREYTOURS BAD HOMBURG mietet normalerweise Busse für die Durchführung einer mehrtägigen Studienreise an und haftet daher nicht für Schäden bzw. Probleme, die direkt durch den Busunternehmer bzw.
Busfahrer verursacht werden.
Eine etwaige Haftung von FREYTOURS BAD HOMBURG wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
Für verspätete Ankunft am Zielort oder Rückkehr einer Studienreise, verursacht durch Staus auf den Straßen, technische Defekte am Reisebus, geänderte Fährabfahrten oder Verspätungen dieser, oder
anderer widriger Umstände, auf die FREYTOURS BAD HOMBURG keinen Einfluss hat, und die zu Verspätungen führen, übernimmt FREYTOURS BAD HOMBURG keine Haftung.
Diese Ausführungen werden durch die Regelungen der Haftpflichtversicherung konkretisiert, die FREYTOURS BAD HOMBURG abgeschlossen hat.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der mehrtägigen Studienreise hat der Kunde/die Kundin innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber FREYTOURS BAD HOMBURG unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/die Kundin Ansprüche nur geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist
zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen bei einer mehrtägigen Studienreise. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Alle übrigen Ansprüche des Kunden/der Kundin bei einer mehrtägigen Studienreise nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes bei einer mehrtägigen Studienreise folgt. Schweben zwischen dem Kunden und FREYTOURS BAD HOMBURG Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/die Kundin oder FREYTOURS BAD HOMBURG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
FREYTOURS BAD HOMBURG steht dafür ein, den Kunden/die Kundin, sofern er deutsche® Staatsbürger(in) ist, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind
oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsbürger(innen) gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden/der Kundin und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
FREYTOURS BAD HOMBURG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde/die Kundin FREYTOURS BAD HOMBURG mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass FREYTOURS BAD HOMBURG die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Kunde/die Kundin einer mehrtägigen Studienreise ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften bei einer mehrtägigen Studienreise erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen/ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FREYTOURS BAD HOMBURG bedingt sind.
14. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
FREYTOURS BAD HOMBURG informiert den Kunden/die Kundin entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder
spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist FREYTOURS BAD HOMBURG verpflichtet, dem Kunden/der Kundin die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug bei einer mehrtägigen Studienreise durchführen wird/werden. Sobald FREYTOURS BAD HOMBURG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden/die Kundin
informieren.
Wechselt die dem Kunden/der Kundin als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft bei einer mehrtägigen Studienreise, wird FREYTOURS BAD HOMBURG den Kunden/die Kundin unverzüglich und
so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von FREYTOURS BAD
HOMBURG begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglich
oder gesetzlichen Leistungspflicht von FREYTOURS BAD HOMBURG ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt FREYTOURS BAD HOMBURG ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtung von FREYTOURS BAD HOMBURG über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bei einer mehrtägigen Studienreise bleiben die Ansprüche des
Kunden/der Kundin nach der in Abs. 1 bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
15. Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/der Kundin und FREYTOURS BAD HOMBURG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen FREYTOURS BAD HOMBURG im Ausland für die Haftung von FREYTOURS BAD HOMBURG dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde/die Kundin kann FREYTOURS BAD HOMBURG nur an deren Sitz
verklagen.
Für Klagen von FREYTOURS BAD HOMBURG gegen den Kunden/die Kundin ist der Wohnsitz des Kunden/die Kundin maßgebend. Für Klagen gegen Kunden/Kundinnen bzw. Vertragspartner(innen) von FREYTOURS BAD
HOMBURG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FREYTOURS BAD HOMBURG vereinbart.
Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde/die Kundin angehört, für den
Kunden/die Kundin günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
FREYTOURS BAD HOMBURG
c/o Dieter Frey (Inhaber, Geschäftsführer, Reiseleiter)
Feldstr. 17
61352 Bad Homburg
Tel. 06172 – 279 2782
Fax: 06172 – 279 2781
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